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   BGH, 09.10.1952 - 4 StR 192/52   

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BGH, 09.10.1952 - 4 StR 192/52 (https://dejure.org/1952,250)
BGH, Entscheidung vom 09.10.1952 - 4 StR 192/52 (https://dejure.org/1952,250)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 1952 - 4 StR 192/52 (https://dejure.org/1952,250)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 3, 221
  • NJW 1952, 1383
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 09.01.1951 - 4 StR 55/50
    Auszug aus BGH, 09.10.1952 - 4 StR 192/52
    Worüber ein Zeuge im bürgerlichen Rechtsstreit vernommen werden soll, ergibt sich in erster Reihe aus dem Beweisbeschluß; durch ihn wird der Gegenstand der Vernehmung an sich grundsätzlich begrenzt (BGHSt 1, 22, 24).

    Außerhalb des durch den Beweisbeschluß gezogenen Rahmens hat der Zeuge auch die Fragen zu beantworten, die bei seiner Vernehmung das Gericht oder mit dessen Zustimmung andere Verfahrensbeteiligte an ihn richten (RG HRR 1936 Nr. 1198; BGHSt 1, 22, 24; 2, 90, 92).

    Er hat hiernach alles anzugeben, was erkennbar mit der Beweisfrage in untrennbarem Zusammenhang steht u n d für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich ist (RGSt 57, 152; 76, 319; RG JW 1936, 880 Nr. 22; BGHSt 1, 22, 24; 2, 90, 92).

    Jene Tatsache ist vielmehr ein völlig selbständiger Beweisgegenstand (RGSt 76, 319; RG JW 1936, 880, 22; BGHSt 1, 22, 24, 26).

  • BGH, 21.12.1951 - 1 StR 505/51
    Auszug aus BGH, 09.10.1952 - 4 StR 192/52
    Außerhalb des durch den Beweisbeschluß gezogenen Rahmens hat der Zeuge auch die Fragen zu beantworten, die bei seiner Vernehmung das Gericht oder mit dessen Zustimmung andere Verfahrensbeteiligte an ihn richten (RG HRR 1936 Nr. 1198; BGHSt 1, 22, 24; 2, 90, 92).

    Er hat hiernach alles anzugeben, was erkennbar mit der Beweisfrage in untrennbarem Zusammenhang steht u n d für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich ist (RGSt 57, 152; 76, 319; RG JW 1936, 880 Nr. 22; BGHSt 1, 22, 24; 2, 90, 92).

  • RG, 04.01.1943 - 2 D 453/42

    Pflichten der Partei bei ihrer Vernehmung gemäß den §§ 445 flg. ZPO.

    Auszug aus BGH, 09.10.1952 - 4 StR 192/52
    Er hat hiernach alles anzugeben, was erkennbar mit der Beweisfrage in untrennbarem Zusammenhang steht u n d für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich ist (RGSt 57, 152; 76, 319; RG JW 1936, 880 Nr. 22; BGHSt 1, 22, 24; 2, 90, 92).

    Jene Tatsache ist vielmehr ein völlig selbständiger Beweisgegenstand (RGSt 76, 319; RG JW 1936, 880, 22; BGHSt 1, 22, 24, 26).

  • RG, 26.06.1906 - IV 1326/05

    1. Liegt falsche Anschuldigung vor, wenn die in der Anzeige wegen Meineids

    Auszug aus BGH, 09.10.1952 - 4 StR 192/52
    Beweisfrage ist hierbei der zum Gegenstand der Vernehmung gemachte Lebensvorgang, und zwar in seiner Gesamtheit (RGSt 7, 321, 323; 39, 58, 61).

    Dem steht auch nicht die Entscheidung RGSt 39, 58 entgegen, die von einer weitgehenden Offenbarungspflicht des Zeugen spricht, aber hierbei ebenfalls die durch den Beweisbeschluß gezogenen Grenzen im Auge hat (aaO S 62).

  • BGH, 11.05.1951 - GSSt 1/51

    Annahme eines schweren Diebstahls bei ordnungsgemäßem Hineingelangen in ein

    Auszug aus BGH, 09.10.1952 - 4 StR 192/52
    Die Strafkammer wird den Sachverhalt insoweit von zutreffender rechtlicher Grundlage aus erneut zu prüfen und hierbei die Grundsätze zu beachten haben, die der erkennende Senat in der Entscheidung BGHSt 1, 158 ff (bes. 151) zum inneren Tatbestand des Meineids aufgestellt hat.
  • BGH, 25.10.1951 - 4 StR 123/50
    Auszug aus BGH, 09.10.1952 - 4 StR 192/52
    Fehl geht dagegen die Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs zwischen dem Meineid und der später erstatteten uneidlichen falschen Aussage (BGHSt 1, 380).
  • RG, 23.11.1882 - 2197/82

    Kann das Unternehmen der Verleitung zum Meineide in der Aufforderung gefunden

    Auszug aus BGH, 09.10.1952 - 4 StR 192/52
    Beweisfrage ist hierbei der zum Gegenstand der Vernehmung gemachte Lebensvorgang, und zwar in seiner Gesamtheit (RGSt 7, 321, 323; 39, 58, 61).
  • RG, 24.01.1940 - II B 1/40

    Wann kann das ersuchte Gericht die Vernehmung der Mutter eines unehelichen Kindes

    Auszug aus BGH, 09.10.1952 - 4 StR 192/52
    Das gilt namentlich auch für die unbestimmt gehaltene Einrede des Mehrverkehrs im Unterhaltsstreit eines unehelichen Kindes (RGZ 162, 316, 320; RG WarnRspr 1936 Nr. 30; OLG München HRR 1941 Nr. 49).
  • RG, 24.11.1922 - I 7/22

    1. Verletzung der Zeugnispflicht durch Verschweigung einer erheblichen Tatsache,

    Auszug aus BGH, 09.10.1952 - 4 StR 192/52
    Er hat hiernach alles anzugeben, was erkennbar mit der Beweisfrage in untrennbarem Zusammenhang steht u n d für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich ist (RGSt 57, 152; 76, 319; RG JW 1936, 880 Nr. 22; BGHSt 1, 22, 24; 2, 90, 92).
  • RG, 28.10.1926 - II 884/26

    1. Erstreckt sich der Zeugeneid auch auf Bekundungen, die der Zeuge (z. B. bei

    Auszug aus BGH, 09.10.1952 - 4 StR 192/52
    Vernehmungsgegenstand in diesem Sinn ist alles, was bei vernunftgemäßer Auslegung (RGSt 60, 407) mit der Beweisfrage - nicht dagegen mit dem Rechtsstreit oder dem Streitstoff im ganzen - im Zusammenhang steht.
  • RG, 27.03.1942 - 1 D 69/42

    Bei der Untersuchung, ob Zeugenmeineid vorliegt, ist zunächst der Sinn der

  • RG, 18.01.1927 - I 513/26

    1. Kann in der Leistung eines Offenbarungseides nach § 807 ZPO. ein mit bedingtem

  • BGH, 16.11.1973 - 2 StR 518/73

    Verstoß gegen die Wahrheitspflicht - Aussagepflicht einer über Mehrverkehr mit

    Die als Zeugin über Mehrverkehr mit bestimmten Männern vernommene Kindesmutter verstößt nicht gegen die durch §§ 153 f StGB geschützte Wahrheitspflicht, wenn sie, ohne danach gefragt zu sein, von sich aus Mehrverkehr mit noch anderen, nicht benannten Männern leugnet (Ergänzung zu BGHSt 3, 221).

    Der Senat hält im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs daran fest, daß der äußere Tatbestand der §§ 153 f StGB stets nur solche Falschaussagen einer Beweisperson erfassen kann, die nach den für den fraglichen Prozeß geltenden Regeln den Gegenstand ihrer Vernehmung und damit ihre Pflicht zu wahrheitsgemäßer Aussage betroffen haben (vgl. BGHSt 1, 23; 3, 221, 223; 7, 127; ferner RG JW 1938, 2196).

  • BGH, 03.10.1978 - VI ZR 191/76

    Wiederholung nicht bewiesener ehrverletzender Verdächtigungen

    Auch wenn deshalb das Problem des Waffenhandels durch den Beweisbeschluß nicht direkt angesprochen worden war, hatte der Kläger, nachdem es durch seine Befragung zum Vernehmungsgegenstand gemacht worden war, die Fragen danach wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten; nicht anders als ein Zeuge vor dem Prozeßgericht (vgl. BGHSt 3, 221, 223 ff; 7, 127, 128; 25, 244, 246); dies selbst dann, wenn nach seiner Meinung die Fragen für die Entscheidung des Ausschusses keine Bedeutung haben konnten.

    Zurückhaltung durfte er sich nur bezüglich solcher Angaben auferlegen, nach denen er nicht gefragt worden war und auch hier nur, soweit er diese für den durch Beweisbeschluß und die ihm gestellten Fragen bezeichneten Vernehmungsgegenstand als nicht erheblich ansehen durfte (BGHSt 3, 221, 223 ff; 7, 127, 128; st.Rspr.; vgl. Willms in LK 9. Aufl. Vorbem. 28 vor § 153).

  • BGH, 07.09.1982 - 5 StR 557/82

    Tatbestand der Falschaussage im bürgerlichen Rechtsstreit - Bekundung von

    Der äußere Tatbestand der Falschaussage nach den §§ 153 ff StGB erfaßt nur solche Aussagen, die nach den Regeln des jeweiligen Prozesses den Gegenstand der Vernehmung des Zeugen und damit seine Pflicht zur wahrheitsgemäßen Aussage betreffen (BGHSt 1, 23, 24 [BGH 09.01.1951 - 4 StR 55/50]; 3, 221, 223; 25, 244, 246).
  • BGH, 05.02.1953 - 4 StR 295/52

    Rechtsmittel

    Er musste lückenlos alles angeben, was erkennbar mit der Beweisfrage in untrennbarem Zusammenhang stand und für die Entscheidung erheblich war (BGHSt 1, 22; 2, 90; 3, 221).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass sich ein Zeuge auch durch pflichtwidriges Unterlassen eines Meineids schuldig machen kann, wenn er auf eine bestimmte Frage eine zwar dem Wortlaut, aber nicht dem Sinn gerecht werdende Antwort gibt (RG JW 1929, 2716, 16; BGHSt 3, 221).

  • BGH, 20.12.1960 - 1 StR 481/60

    Friedrich Zimmermann

    Mit Recht geht die Strafkammer davon aus, daß ein Verschweigen nur dann tatbestandsmäßig für die Eidesverletzung ist, wenn die verschwiegene Tatsache für den Gegenstand der Vernehmung erheblich ist und mit ihm in untrennbarem Zusammenhang steht, Wird dem Zeugen eine ausdrückliche Frage gestellt, so wird durch diese der Gegenstand der Vernehmung bestimmt (vgl. BGHSt 3, 221, 223 [BGH 09.10.1952 - 4 StR 192/52]; BG JW 1929, 2716).
  • BGH, 29.10.1963 - 1 StR 387/63

    Mittäterschaft bei der Unterschlagung - Umwandlung einer Gefängnisstrafe in eine

    Bei der neuen Entscheidung wird das Landgericht die Grundsätze entsprechend zu berücksichtigen haben, die der Bundesgerichtshof zu § 414 a.F. AO entwickelt hat und die in der jetzt geltenden Fassung dieser Vorschrift mitberücksichtigt worden sind (vgl. BGHSt 1, 351; 2, 311, 320, 328; 3, 227 [BGH 09.10.1952 - 4 StR 192/52]; 4, 344 [BGH 22.09.1953 - 5 StR 331/53]; 6, 11 [BGH 26.03.1954 - 1 StR 23/54]; 8, 70) [BGH 13.07.1955 - StE 68/52].
  • LG Stuttgart, 20.12.1963 - Ks 9/63

    Erschiessung eines jüdischen Ehepaares und ihrer beider Kinder bei der

    Mag im übrigen auch das Bestreben, die Opfer arglos zu halten, zugleich ihrer Schonung gedient haben, so bleibt das bewusste Ausnützen dieser Arglosigkeit doch Heimtücke (BGH NJW 1952, 1383).
  • BGH, 13.12.1956 - 4 StR 484/56

    Rechtsmittel

    Das gilt nicht nur für den bürgerlichen Rechtsstreit (vgl BGHSt 3, 221 f. = NJW 1952, 1383 Nr. 19).
  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 359/73

    Verurteilung wegen Delikten gegen das Vermögen - Verletzung des

    Es handelte sich also nicht um das bloße Verschweigen einer Tatsache, bei der es darauf angekommen wäre, ob sie in erkennbarem Zusammenhang mit einer Beweisfrage stand (vgl. BGHSt 3, 221, 223; so auch im Fall der von der Revision angeführten Entscheidung BGH JR 1960, 382); vielmehr antwortete der Angeklagte unvollständig und somit falsch auf eine ausdrücklich gestellte Frage, die damit die Herkunft der Vollmachtsformulare zum Gegenstand der Vernehmung machte (BGHSt 2, 90, 92).
  • BGH, 16.02.1968 - 4 StR 562/67

    Beweis durch eidliche Parteivernehmung - Pflichten in Bezug auf Wahrheit und

    Sie muß zusammenhängend und lückenlos alles angeben, was mit dem Beweisgegenstand erkennbar und untrennbar zusammenhängt und für die Entscheidung erheblich ist; sie darf, ebenso wie der Zeuge, nichts verschweigen, was sie als mit der zum Beweis stehenden Tatsachen zusammenhängend und beweiserheblich erkennt, auch wenn sie nicht ausdrücklich danach gefragt wird (RG JW 1936, 880; Rosenberg ZPR, 9. Aufl., S. 592, 599; Stein/Jonas/Schönke, 18, Aufl., § 451 ZPO, Anm. 3; siehe ferner (für Zeugen) BGHSt 2, 90; 3, 221 [BGH 02.10.1952 - 3 StR 389/52]; 7, 127) [BGH 12.07.1954 - VGS 1/54].
  • BGH, 22.10.1953 - 1 StR 66/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.03.1956 - 1 StR 565/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.01.1955 - 5 StR 573/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.03.1953 - 4 StR 656/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.03.1958 - 4 StR 48/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 01.03.1956 - 4 StR 27/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.07.1954 - 2 StR 332/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.03.1965 - 1 StR 59/65

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Zeugenmeineides - Anforderungen an

  • BGH, 26.07.1960 - 5 StR 247/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 03.07.1958 - 4 StR 195/58

    Rechtsmittel

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